Mietbedingungen
Abholort
- Der Mietgegenstand / Mietsache ist am Firmensitz abzuholen.
Abgabeort
- Der Mietgegenstand / Mietsache ist am Firmensitz abzugeben.
Benutzung des Mietgegenstandes
- Der Mieter lässt ausschließlich, einen mit Baumaschinen erfahren, befugten Fahrzeugführer die Mietsache bedienen und führen
- Nicht eingewiesene Personen dürfen sich nicht in der Nähe der Mietsache befinden.
Fahrzeugführer wurde mit - Berechtigungsnachweis benannt.
Fahrzeugführer verpflichtet sich, die Unfallverhütungsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten. Er wird auf das Tragen von Schutzkleidung vor Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen. - Die Mietsache darf nicht an Dritte überlassen werden.
Grobfahrlässige Schäden
- Falschbetankung, nicht beachten von Warnhinweisen von Maschine und Motor, Vandalismus an der Mietsache und Schäden bei Dritten durch Benutzung der Mietsache haftet der Mieter zu 100%.
- 100% je Schaden zzgl. anfallender Transport und anderer Kosten.
Übergabe
- Der Mietgegenstand wird am Abholort, persönlich mit Einweisung und einem Übergabeprotokoll an den Mieter abgegeben.
- Die anfallende Kaution wird in Bar gezahlt
- Die Mietsache wird sauber und voll getankt übergeben.
Rückgabe
- Der Mietgegenstand ist am Firmensitz abzugeben.
- Die Mietsache wird sauber und voll getankt zurück gegeben. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wird der Aufwand der entsteht, in Rechnung gestellt.(Siehe Unten)
- Die Mietsache wird auf Pflegezustand geprüft.
- Schäden müssen ohne Aufforderung dem Vermieter mitgeteilt werden. Versteckte Mängel oder Schäden die zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, muss der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt haften.
- Sofern keine Schäden an der Mietsache sind, das Übergabeprotokoll von beiden unterschrieben ist, kann die Kaution zurückerstattet werden.
Weitere Kosten
- Sofern nicht aufgetankt wird, wird der aktuelle Krafstoffpreis zzgl. einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 15€ erhoben.
- Bagger
- Für entstandene Schäden muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500, 00€ leisten.
- Bei Diebstahl muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 4.000,00€ leisten.
- Sofern die Mietsache nicht sauber (wie erhalten) zurück gegeben wird, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 100€ erhoben.
- Anhänger
- Für entstandene Schäden muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500, 00€ leisten.
- Bei Diebstahl muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500,00€ leisten.
- Sofern die Mietsache nicht sauber (wie erhalten) zurück gegeben wird, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 90€ zzgl.MwSt. erhoben.
- Dumper
- Für entstandene Schäden muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500, 00€ leisten.
- Bei Diebstahl muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000,00€ leisten.
- Sofern die Mietsache nicht sauber (wie erhalten) zurückgegeben wird, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 100€ erhoben.