Mietbedingungen

Abholort

  • Der Mietgegenstand / Mietsache ist am Firmensitz abzuholen.

Abgabeort

  • Der Mietgegenstand / Mietsache ist am Firmensitz abzugeben.

Benutzung des Mietgegenstandes

  • Der Mieter lässt ausschließlich, einen mit Baumaschinen erfahren, befugten Fahrzeugführer die Mietsache bedienen und führen
  • Nicht eingewiesene Personen dürfen sich nicht in der Nähe der Mietsache befinden.
    Fahrzeugführer wurde mit
  • Berechtigungsnachweis benannt.
    Fahrzeugführer verpflichtet sich, die Unfallverhütungsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten. Er wird auf das Tragen von Schutzkleidung vor Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen.
  • Die Mietsache darf nicht an Dritte überlassen werden.

Grobfahrlässige Schäden

  • Falschbetankung, nicht beachten von Warnhinweisen von Maschine und Motor, Vandalismus an der Mietsache und Schäden bei Dritten durch Benutzung der Mietsache haftet der Mieter zu 100%.
  • 100% je Schaden zzgl. anfallender Transport und anderer Kosten.

Übergabe

  • Der Mietgegenstand wird am Abholort, persönlich mit Einweisung und einem Übergabeprotokoll an den Mieter abgegeben.
  • Die anfallende Kaution wird in Bar gezahlt
  • Die Mietsache wird sauber und voll getankt übergeben.

Rückgabe

  • Der Mietgegenstand ist am Firmensitz abzugeben.
  • Die Mietsache wird sauber und voll getankt zurück gegeben. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wird der Aufwand der entsteht, in Rechnung gestellt.(Siehe Unten)
  • Die Mietsache wird auf Pflegezustand geprüft.
  • Schäden müssen ohne Aufforderung dem Vermieter mitgeteilt werden. Versteckte Mängel oder Schäden die zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, muss der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt haften.
  • Sofern keine Schäden an der Mietsache sind, das Übergabeprotokoll von beiden unterschrieben ist, kann die Kaution zurückerstattet werden.

Weitere Kosten

  • Sofern nicht aufgetankt wird, wird der aktuelle Krafstoffpreis zzgl. einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 15€ erhoben.
  • Bagger
    • Für entstandene Schäden muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500, 00€ leisten.
    • Bei Diebstahl muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 4.000,00€ leisten.
    • Sofern die Mietsache nicht sauber (wie erhalten) zurück gegeben wird, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 100€ erhoben.
  •  Anhänger
    • Für entstandene Schäden muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500, 00€ leisten.
    • Bei Diebstahl muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500,00€ leisten.
    • Sofern die Mietsache nicht sauber (wie erhalten) zurück gegeben wird, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 90€ zzgl.MwSt. erhoben.
  • Dumper
    • Für entstandene Schäden muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500, 00€ leisten.
    • Bei Diebstahl muss der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000,00€ leisten.
    • Sofern die Mietsache nicht sauber (wie erhalten) zurückgegeben wird, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 100€ erhoben.